Wann von einer Versorgungsehe auszugehen ist
Verstirbt ein Ehepartner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit, kann das finanzielle Folgen haben: Hinterbliebenenrente gibt es dann oft nicht. Die Rentenversicherung spricht von Versorgungsehe.

Berlin/Neustrelitz. (dpa-tmn) Wenn der Ehepartner stirbt, ist das für den hinterbliebenen Ehepartner in erster Linie emotional schwer zu verkraften. Finanziell greift im Idealfall die gesetzliche Rentenversicherung unter die Arme. Denn die zahlt unter gewissen Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente aus.
Voraussetzung ist aber, dass der oder die Verstorbene mindestens



