Wie Vermieter jetzt Grundsteuer sparen können
Bei der Vermietung von Wohnraum kann es durchaus mal zu finanziellen Ausfällen und niedrigeren Erträgen kommen. Der Fiskus ist dann mitunter nachsichtig - und kann Teile der Grundsteuer erlassen.

Kein Nachmieter zu finden? Dann können Vermieter Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer haben - vorausgesetzt, sie haben unverschuldet erhebliche Mietausfälle zu beklagen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) Vermieterinnen und Vermieter können Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer haben. Und zwar immer dann, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle zu beklagen hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer einen solchen Antrag für das Jahr 2024 stellen möchte, muss sich aber ranhalten. Es bleibt nur noch bis zum 31. März dafür
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