Plus Mietausfälle

Wie Vermieter jetzt Grundsteuer sparen können

Bei der Vermietung von Wohnraum kann es durchaus mal zu finanziellen Ausfällen und niedrigeren Erträgen kommen. Der Fiskus ist dann mitunter nachsichtig - und kann Teile der Grundsteuer erlassen.

20.03.2025 UPDATE: 20.03.2025 09:44 Uhr 52 Sekunden

Kein Nachmieter zu finden? Dann können Vermieter Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer haben - vorausgesetzt, sie haben unverschuldet erhebliche Mietausfälle zu beklagen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Vermieterinnen und Vermieter können Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer haben. Und zwar immer dann, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle zu beklagen hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer einen solchen Antrag für das Jahr 2024 stellen möchte, muss sich aber ranhalten. Es bleibt nur noch bis zum 31. März dafür

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+