Bleibt Eintrag im Versicherer-Register?
Ein beglichener Unfallschaden nach einem Verkehrsunfall kann einen Eintrag im Versicherer-Register HIS nach sich ziehen. Doch was ist, wenn nach zunächst fiktiver Abrechnung doch repariert wurde?

München. (dpa-tmn) Unter bestimmten Umständen kann ein Schadensfall von einer Versicherung im sogenannten Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) eingetragen werden. Etwa bei atypischen Schadenhäufigkeiten oder anderen Auffälligkeiten. Vereinfacht gesagt soll diese Datenbank helfen, Versicherungsbetrug zu verhindern.
Im Bereich Kfz könnte etwa ein auf Basis eines
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