Wenn Handwerker mehr tun als vereinbart
Handwerkerrechnungen können schon mal höher ausfallen als veranschlagt. In gewissem Rahmen ist das okay. Werden aber zusätzliche Arbeiten ausgeführt, die nicht vereinbart waren, sieht es anders aus.

München/Berlin. (dpa-tmn) Leistet ein Handwerksunternehmen mehr als ursprünglich vorgesehen, hat es unter Umständen keinen Anspruch auf vollständige Zahlung. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 275 C 13938/23), auf die das Rechtsportal "anwaltaukunft.de" hinweist.
In dem konkreten Fall hatte ein Schaustellerunternehmen einen Handwerksbetrieb mit dem Heizungs- und
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