Plus IGeL

Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen

Reiseimpfung, Ultraschall der Eierstöcke oder Messung des PSA-Wertes zur Krebsfrüherkennung - drei Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ihre Rechte in der Arztpraxis.

03.12.2024 UPDATE: 03.12.2024 14:59 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Was genau kostet's? Darüber muss die Arztpraxis bei individuellen Gesundheitsleistungen aufklären. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) "Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen": Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt: 

Erstens: Leistungen, die nicht medizinisch notwendig
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