Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen
Reiseimpfung, Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung oder Stoßwellen gegen den Tennisarm - drei Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Was Sie dazu wissen müssen.

Berlin. (dpa-tmn) "Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen": Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale erklärt:
Erstens: Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, also