Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen
Reiseimpfung, Ultraschall der Eierstöcke oder Messung des PSA-Wertes zur Krebsfrüherkennung - drei Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ihre Rechte in der Arztpraxis.
Berlin. (dpa-tmn) "Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen": Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt:
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