Plus Heizsaison startet

Bei kalter Wohnung Mietminderung möglich

Ab dem 1. Oktober haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich das Recht auf gewisse Mindesttemperaturen in ihren Wohnungen. Schafft die Heizungsanlage das nicht, sollten sie aktiv werden.

02.10.2024 UPDATE: 02.10.2024 08:50 Uhr 54 Sekunden
Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn​

Bonn. (dpa) Frieren Sie noch oder heizen Sie schon? Am 1. Oktober beginnt in der Regel die Heizsaison, die bis zum 30. April andauert. Gesetzlich festgelegt ist das zwar nicht, hat sich aber aus der Rechtsprechung so ergeben, teilt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) mit.

In dieser Zeit sind Vermieter und Hausverwalter verpflichtet, die Betriebsfähigkeit der

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