Bei kalter Wohnung Mietminderung möglich
Ab dem 1. Oktober haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich das Recht auf gewisse Mindesttemperaturen in ihren Wohnungen. Schafft die Heizungsanlage das nicht, sollten sie aktiv werden.

Bonn. (dpa) Frieren Sie noch oder heizen Sie schon? Am 1. Oktober beginnt in der Regel die Heizsaison, die bis zum 30. April andauert. Gesetzlich festgelegt ist das zwar nicht, hat sich aber aus der Rechtsprechung so ergeben, teilt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) mit.
In dieser Zeit sind Vermieter und Hausverwalter verpflichtet, die Betriebsfähigkeit der
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