Wer darf in der Wohnung bleiben?
Geschlagen, bedroht, gedemütigt: Wer im gemeinsamen Haushalt von seinem Partner Gewalt erfährt, darf diesen vor die Tür setzen. Eine wichtige Voraussetzung muss dafür allerdings erfüllt sein.
Frankfurt/Berlin. (dpa-tmn) Wer in einer Beziehung Gewalt erfährt, kann Anspruch auf die alleine Nutzung der gemeinsamen Wohnung haben. So sieht es das Gewaltschutzgesetz vor. Ob ein solcher gemeinsamer Haushalt auch tatsächlich besteht, müssen im Zweifel Gerichte entscheiden.
Bei der Beurteilung kommt es dann unter anderem darauf an, ob die Beteiligten dort kochen, waschen, Gäste
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