Nachbar soll für herübergewehtes Laub zahlen
Laub vom Nachbarn weht in den Pool. Kann ich Geld für die Reinigung fordern? Der Ast des Birnbaumes ragt herüber. Aber wem gehören die Früchte? Was rechtlich gilt - und wie Sie Konflikte vermeiden.
Von Isabelle Modler
Berlin/ Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wer einen offenen Pool auf seinem Grundstück errichtet, kann von seinem Nachbarn kein Geld für die Poolreinigung verlangen. Auch wenn die beiden Eichen vom Nachbarn den Grenzabstand unterschreiten, besteht kein Anspruch auf eine sogenannte Laubrente - also eine monatliche Ausgleichsleistung für den erhöhten Reinigungsaufwand.
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