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Wie gelingt Pflege zu Hause?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen wichtige Hilfe. Bei Entlastungsbetrag vorab Rücksprache halten

04.09.2024 UPDATE: 04.09.2024 04:00 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden
Angehörige zu pflegen, kostet viel Kraft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich dann zeitweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn​

Heidelberg. (RNZ) So lange es geht, zu Hause gepflegt werden – diesen Wunsch haben viele. Es gibt Unterstützungs- und Entlastungsangebote, die dabei helfen sollen. Sie zu kennen und zu nutzen, ist allerdings oft schwierig.

Bei einer Telefonaktion beantworteten Experten der Compass Pflegeberatung Leserfragen. Sie ist für alle privat Versicherten zuständig, die Ausführungen gelten aber auch für gesetzlich Versicherte. Hier das Wichtigste zum Nachlesen.

Ich pflege meine Mutter zu Hause, schaffe aber nicht alles. Kann ich zusätzlich Unterstützung von einem Pflegedienst bekommen? Liegt bei der zu pflegenden Person bereits mindestens Pflegegrad 2 vor, ist das möglich. Für eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege können bestimmte Leistungen kombiniert werden. Das gilt etwa für die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld.

Die Pflege wird dann zum Teil von Angehörigen, zum Teil von einem ambulanten Pflegedienst erbracht. Eine solche Lösung kann etwa Pflegende entlasten, die berufstätig sind oder wenn besondere pflegerische Leistungen erforderlich sind.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen? Beides sind Leistungen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Pflegegeld erhält man, wenn man mindestens Pflegegrad 2 hat und in häuslicher Umgebung gepflegt wird – dabei ist es unerheblich, ob durch Angehörige, ehrenamtliche Personen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder eine angestellte Pflegeperson. Wie das Pflegegeld eingesetzt wird, kann man selbst entscheiden.

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Pflegesachleistungen dagegen sind zweckgebunden. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Leistungen eines Pflegedienstes. Die Höhe der jeweiligen Beträge, die Betroffene als Pflegegeld oder Pflegesachleistung erhalten, hängt vom Pflegegrad ab.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen? Und wie beantrage ich ihn? Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nutzen. Er muss nicht extra beantragt werden, ist aber zweckgebunden und darf nur eingesetzt werden, um pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehende zu entlasten, beziehungsweise um die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die Begleitung zu Freizeitangeboten, die Betreuung zu Hause durch eine dritte Person oder für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel eine hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung beim Einkaufen, bei Behördengängen oder Arztbesuchen.

Vorab sollte mit der Pflegekasse oder -versicherung abgeklärt werden, ob der Entlastungsbetrag für eine gewünschte Leistung eingesetzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können über einen längeren Zeitraum angespart und zum Beispiel für eine Verhinderungspflege genutzt werden.

Ich fühle mich überfordert, die vielen Dinge zu regeln, die für die Pflege zu Hause notwendig sind. Kann ich dafür Unterstützung bekommen? Ja. Pflegeberaterinnen und -berater helfen kostenfrei und unabhängig dabei, die Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren oder sich auf die Pflege vorzubereiten. Im Gespräch ergründen sie den Unterstützungsbedarf, beantworten Fragen und zeigen individuelle Möglichkeiten auf. Dazu gehört auch die Erstellung eines Versorgungsplanes und – sofern gewünscht und benötigt – eine langfristige Begleitung. Gesetzlich Versicherte können sich an den nächsten Pflegestützpunkt wenden, für alle privat Versicherten ist die Compass Pflegeberatung zuständig.


Pflegestützpunkte helfen weiter

Welche Pflegeleistungen bekomme ich? Wo finde ich ein geeignetes Heim? Wie kann ich als pflegender Angehöriger entlastet werden? Ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit, können viele Fragen überfordern. Pflegestützpunkte bieten dann als wohnortnahe Anlaufstellen Unterstützung – und zwar kostenfrei für alle Bürger, ob gesetzlich oder privat versichert.

Die Stützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative der Bundesländer eingerichtet, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Gedacht sind sie als Netzwerker und Lotsen durch einen Dschungel von Angeboten, Leistungen und Zuständigkeiten rund um das Thema Pflege.

Ein Stützpunkt in der Nähe findet sich online über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege unter www.zqp.de/beratung-pflege. Nach Eingabe des Wohnortes werden die nächstgelegenen Anlaufpunkte mit allen wichtigen Informationen angezeigt. Beraten lassen kann man sich dort in der Regel telefonisch, vor Ort im Stützpunkt oder auch zu Hause.