Plus Elternzeit

Ist eine unbefristete Vertretung erlaubt?

Viele Eltern, die in Elternzeit gehen, haben Angst ihren Job zu verlieren - wenn sie erfahren, dass eine Vertretung unbefristet eingestellt wird. Darf der Arbeitgeber das überhaupt?

24.03.2025 UPDATE: 24.03.2025 08:16 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Wer ein Kind erwartet, wird im Job häufig vertreten. Der Arbeitgeber darf die Vertretung in der Regel auch unbefristet einstellen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Köln. (dpa-tmn) Gehen Beschäftigte in Elternzeit, muss sich der Arbeitgeber in aller Regel um eine Vertretung kümmern. Viele Eltern haben Angst, ihren Job zu verlieren, wenn ihre Position ohne zeitliches Limit von einer anderen Person besetzt wird. Darf der Arbeitgeber eine Vertretung mit unbefristetem Vertrag einstellen, auch wenn man selbst wieder auf die ehemalige Position zurückkehren

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