Hauptmieter darf Untermieter kündigen
Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.

Berlin (dpa/tmn) - Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann seinen Mietern kündigen, wenn er selbst Bedarf an dem Wohnraum hat - etwa weil er oder Familienangehörige dort einziehen wollen.



