Plus Eigenbedarf

Hauptmieter darf Untermieter kündigen

Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.

15.08.2024 UPDATE: 15.08.2024 11:38 Uhr 58 Sekunden
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf steht auch Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern zu. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann seinen Mietern kündigen, wenn er selbst Bedarf an dem Wohnraum hat - etwa weil er oder Familienangehörige dort einziehen wollen.