Hauptmieter darf Untermieter kündigen
Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.

Berlin (dpa/tmn) - Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann seinen Mietern kündigen, wenn er selbst Bedarf an dem Wohnraum hat - etwa weil er oder Familienangehörige dort einziehen wollen. Diesen als Eigenbedarf bezeichneten Kündigungsgrund dürften viele Menschen kennen. Aber wussten Sie auch, dass Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern dasselbe Recht zusteht? Auf ein entsprechendes
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