Plus Eigenbedarf

Hauptmieter darf Untermieter kündigen

Bei Mieterinnen und Mietern ist die sogenannte Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters oft gefürchtet. Was viele nicht wissen: Sogar Mietern steht dieses Recht zu - wenn sie Wohnraum untervermieten.

15.08.2024 UPDATE: 15.08.2024 11:38 Uhr 58 Sekunden
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf steht auch Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern zu. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann seinen Mietern kündigen, wenn er selbst Bedarf an dem Wohnraum hat - etwa weil er oder Familienangehörige dort einziehen wollen. Diesen als Eigenbedarf bezeichneten Kündigungsgrund dürften viele Menschen kennen. Aber wussten Sie auch, dass Hauptmietern gegenüber ihren Untermietern dasselbe Recht zusteht? Auf ein entsprechendes

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