Plus Dachausbau

Was Eigentümer vorher klären müssen

Wer das bislang als Abstellraum genutzte Dachgeschoss in Wohnraum wandeln möchte, sollte dringend frühzeitig das Bauamt ins Boot holen. Denn die Behörde kann dem Vorhaben eine Absage erteilen.

13.03.2025 UPDATE: 13.03.2025 08:52 Uhr 39 Sekunden
Wenn aus dem Dachspeicher ein Wohnraum werden soll, braucht es dafür eine behördliche Genehmigung. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Den bislang ungenutzten Abstellraum im Dachgeschoss zum Wohnraum ausbauen? Um die Wohnfläche zu vergrößern oder eine komplett neue Wohnung zu erschließen, ist das sicher nicht die schlechteste Idee. Bevor man sich an so eine Planung wagt, sollte aber immer zuerst der Gang zum Bauamt stehen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Der Grund ist simpel: Nicht jeder

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+