Muss mein Chef mich für dringende Reparaturen freistellen?
Ab nach Hause wegen eines Wasserrohrbruchs? Wer private Angelegenheiten während der Arbeitszeit und ohne Absprache mit dem Arbeitgeber erledigt, riskiert Ärger.

Berlin (dpa/tmn) - Für Mieterinnen oder Hausbesitzer Stress pur: Es regnet durchs Fenster, aus dem Siphon tropft unaufhörlich Wasser oder noch schlimmer - Rohrbruch und Wasserschaden. Auch wenn solche Angelegenheiten dringend erscheinen: Beschäftigte dürfen nicht ohne Weiteres während der Arbeitszeit nach Hause gehen, um sich um die Reparatur zu kümmern.
Denn grundsätzlich gilt laut dem
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