Bei Kündigung droht nicht immer eine Sperrzeit
Wer über eine Kündigung nachdenkt, hat oft Sorgen wegen des zunächst ausbleibenden Arbeitslosengelds. In manchen Fällen jedoch wird das sofort und nicht erst nach Monaten gezahlt. Welche das sind.
Bremen. (dpa-tmn) Wer seinen Job selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss in der Regel mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechen. Für zwölf Wochen gibt es dann keine Zahlungen. Es kann aber Ausnahmen geben, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt.
Generell steht einem Arbeitslosengeld auch dann sofort zu, wenn es einen wichtigen Grund dafür gab, dass man
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