Verbot von Pseudonymen auf Facebook könnte rechtens sein
Muss man bei Facebook unter seinem echten Namen auftreten? Das Oberlandesgericht München neigt in zwei laufenden Berufungsverfahren dazu, diese Klarnamenpflicht als rechtens anzusehen.

München (dpa) - Die Verpflichtung, bei Facebook seinen echten Namen zu verwenden, könnte nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München rechtens sein. Darauf deuten vorläufige Hinweise aus zwei am Dienstag verhandelten Berufungsverfahren hin.
Die Entscheidungen in beiden Prozessen will das Gericht Ende Oktober verkünden. Es änderte am Dienstag seine bisherige vorläufige Einschätzung
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