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Nicht ohne Erlaubnis - Untervermietung richtig regeln

Gute Nachrichten für Mieter: Sie dürfen ihre Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse dafür haben.

12.06.2014 UPDATE: 12.06.2014 10:42 Uhr 3 Minuten, 20 Sekunden
Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, sollte seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser darf seine Zustimmung aber nur in wenigen Fällen verweigern. Foto: Monique Wüstenhagen
Von Stefanie Backs

Berlin. (dpa) Das Kinderzimmer der Tochter steht nach ihrem Auszug leer. Oder ein Praktikum macht einen zeitweisen Ortswechsel nötig. Oder die Haushaltskasse ist knapp und eine zusätzliche Einnahmequelle täte gut. Die Gründe, sich als Mieter einen Untermieter zu suchen, sind vielfältig. Aber geht das so einfach?

Der Bundesgerichtshof hat Mietern am Mittwoch zumindest den

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