Nicht ohne Erlaubnis - Untervermietung richtig regeln
Gute Nachrichten für Mieter: Sie dürfen ihre Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse dafür haben.

Berlin. (dpa) Das Kinderzimmer der Tochter steht nach ihrem Auszug leer. Oder ein Praktikum macht einen zeitweisen Ortswechsel nötig. Oder die Haushaltskasse ist knapp und eine zusätzliche Einnahmequelle täte gut. Die Gründe, sich als Mieter einen Untermieter zu suchen, sind vielfältig. Aber geht das so einfach?
Der Bundesgerichtshof hat Mietern am Mittwoch zumindest den
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+