Das kommt auf neue Eigentümer alter Häuser zu
Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen.

Landshut (dpa/tmn) - Nicht zuletzt der Klimawandel und die Lieferengpässe bei Gas und Erdöl machen deutlich: Ressourcenschonendes Verhalten ist gefragt. Nachbesserungsbedarf sieht der Gesetzgeber unter anderem bei energetisch oft ungünstigen Altbauten. Darum gilt beim Eigentümerwechsel eines alten Gebäudes seit 2020 eine Sanierungspflicht - für Käufer und Erben gleichermaßen.
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