Riester-Rente vor Gläubiger-Zugriff sichern
Wer Schulden nicht begleicht, kann es mit einer Pfändung zu tun bekommen. Dann geht es mitunter auch an Vermögenswerte. Das Riester-Guthaben kann man aber schützen.

Berlin (dpa/tmn) - Das angesparte Kapital eines Riester-Vertrags ist nicht pfändbar, heißt es gemeinhin. Allerdings trifft das nur unter bestimmten Bedingungen zu. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin (Az.: IX ZR 21/17).
Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dass sowohl förderfähige Beiträge geleistet
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