Plus Pfändungsschutz

Riester-Rente vor Gläubiger-Zugriff sichern

Wer Schulden nicht begleicht, kann es mit einer Pfändung zu tun bekommen. Dann geht es mitunter auch an Vermögenswerte. Das Riester-Guthaben kann man aber schützen.

08.02.2024 UPDATE: 08.02.2024 12:00 Uhr 42 Sekunden
Damit bei Schulden das Riester-Vermögen vor einer Pfändung geschützt ist, sollte ein Dauerzulagenantrag für förderfähige Beiträge gestellt werden. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Das angesparte Kapital eines Riester-Vertrags ist nicht pfändbar, heißt es gemeinhin. Allerdings trifft das nur unter bestimmten Bedingungen zu. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin (Az.: IX ZR 21/17). 

Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dass sowohl förderfähige Beiträge geleistet

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+