Ab in den Garten - Rechtliche Grenzen für Mieter
Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen nach draußen locken, geht es los mit Feten und anderen Aktivitäten. Die sorgen oft für Zoff unter Nachbarn.

Kaum wird es warm, zieht es auch Mieter wieder auf den Balkon oder in den Garten. Doch auch da müssen sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Foto: Silvia Marks
Von Monika Hillemacher
München/Berlin (dpa) Mit dem Einzug des Frühlings beginnt die Freiluftsaison und mit ihr die Zeit der Aktivitäten rund um Haus und Garten. Es wird gepflanzt, gemäht, gefeiert und gegrillt. Doch was die einen freut, bringt andere auf die Palme. Häufig sehen sich die Nachbarn dann vor dem Richter wieder. Was erlaubt ist und was nicht:
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