Wann das Grundbuchamt auch eine Vollmacht akzeptieren muss
Üblicherweise braucht es einen Erbschein, wenn man als Erbe eine Immobilie auf sich übertragen lassen möchte. In manchen Fällen genügt aber auch eine Vollmacht, zeigt ein Gerichtsentscheid.

Nürnberg/Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Grundstückseigentümer beerbt, wird mit dessen Tod Eigentümer der Immobilie. Erben sind dann verpflichtet, das Grundbuch zu berichtigen, sprich die Immobilie auf sich umschreiben zu lassen. Hierzu muss man dem Grundbuchamt grundsätzlich den Erbschein vorlegen. Als Nachweis genügt im Zweifel aber auch ein anderes Dokument, wie eine Entscheidung des
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