Plus Gerichtsentscheid

Wann das Grundbuchamt auch eine Vollmacht akzeptieren muss

Üblicherweise braucht es einen Erbschein, wenn man als Erbe eine Immobilie auf sich übertragen lassen möchte. In manchen Fällen genügt aber auch eine Vollmacht, zeigt ein Gerichtsentscheid.

14.06.2024 UPDATE: 14.06.2024 11:22 Uhr 53 Sekunden
Wer ein Grundstück erbt, wird mit dem Tod des Erblassers automatisch Eigentümer - und ist verpflichtet, das Grundbuch entsprechend umschreiben zu lassen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Nürnberg/Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Grundstückseigentümer beerbt, wird mit dessen Tod Eigentümer der Immobilie. Erben sind dann verpflichtet, das Grundbuch zu berichtigen, sprich die Immobilie auf sich umschreiben zu lassen. Hierzu muss man dem Grundbuchamt grundsätzlich den Erbschein vorlegen. Als Nachweis genügt im Zweifel aber auch ein anderes Dokument, wie eine Entscheidung des

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