Plus Wohnungsrenovierung

Wer muss für den Schaden aufkommen?

Eine Wasserleitung angebohrt oder den Farbeimer umgestoßen - Auch dem besten Handwerker kann mal ein Missgeschick passieren

02.01.2018 UPDATE: 05.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden

Erwischt ein Handwerker beim Bohren versehentlich eine Leitung, kann das größere Schäden zur Folge haben. Foto: Christin Klose/dpa

Von Sabine Meuter

Für die Wohnungsrenovierung engagieren viele gerne Fachleute. Doch auch einem noch so sorgfältig und gewissenhaft arbeitenden Handwerker kann ein Fehler unterlaufen. Stellt sich die Frage: Wer steht für den Schaden gerade? Klare Antwort: Es gilt in der Regel das Verursacherprinzip. Demnach muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn angerichtet hat.

Mit

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+