Plus Urteil

Arbeitgeber darf einen Wechsel ins Großraumbüro anordnen

Wo haben Beschäftigte zu arbeiten? Darüber darf in der Regel der Arbeitgeber entscheiden

05.08.2020 UPDATE: 05.08.2020 11:26 Uhr 1 Minute
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst auch die Entscheidung, wo Beschäftigte arbeiten sollen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Mainz/Berlin (dpa) - Wo ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat, bestimmt in der Regel der Arbeitgeber. Auch wer als Mitglied der Betriebsvertretung ein Einzelbüro hatte, hat darauf nach dem Ausscheiden keinen Anspruch mehr. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 380/19) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
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