Was das Mindestlohnurteil für die häusliche Betreuung bedeutet
Viele Menschen werden zu Hause von einer Betreuungskraft aus dem Ausland versorgt. Oft ist das für sie schon ein finanzieller Kraftakt - umso mehr sorgte jüngst ein Grundsatzurteil für Aufregung.
Von Tom Nebe
Berlin (dpa/tmn) - Das Urteil ließ Pflegebranche, Politik und Tausende Pflegebedürftige und ihre Familien aufhorchen: Ausländische Betreuungskräfte, die in einen Privathaushalt entsandt werden, haben Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, auch in Bereitschaftszeiten. Das haben die Richter am Bundesarbeitsgericht Ende Juni in einem Grundsatzurteil klargestellt (Az.: 5 AZR
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+