Für Abgestelltes droht ein Bußgeld
Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
(dpa). Alte Kleidung, ausrangierte Kaffeetassen, unliebsam gewordene CDs: Solche Dinge finden sich oft am Straßenrand in Kisten, die mit "zu verschenken" beschriftet sind. Aber Achtung: Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei der "Entledigungsabsicht" handelt es sich streng genommen um eine "wilde Müllablagerung". Darauf weist der Verband kommunaler
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