Plus Ausrangierte Gegenstände

Für Abgestelltes droht ein Bußgeld

Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

15.09.2021 UPDATE: 16.09.2021 06:00 Uhr 47 Sekunden
Ausrangiertes steht auf einem Fußweg mit einem Zettel «zu verschenken». Foto: dpa

(dpa). Alte Kleidung, ausrangierte Kaffeetassen, unliebsam gewordene CDs: Solche Dinge finden sich oft am Straßenrand in Kisten, die mit "zu verschenken" beschriftet sind. Aber Achtung: Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei der "Entledigungsabsicht" handelt es sich streng genommen um eine "wilde Müllablagerung". Darauf weist der Verband kommunaler

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+