Von Reisen bis Roaming

Verbraucherfragen rund um den Brexit

Sieben Dinge, die sie wissen müssen

30.01.2019 UPDATE: 30.01.2019 14:42 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden
Brexit hat auch Folgen für Verbraucher in Deutschland - viele Fragen rund um den Austritt Großbritanniens aus der EU sind aber noch offen. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Berlin (dpa) - Eine Lösung für einen geregelten Brexit ist weiter nicht in Sicht - und die Uhr tickt. Die Positionen von London und Brüssel sind nach wie vor unvereinbar. So wächst das Risiko eines chaotischen Ausscheidens Großbritanniens aus der EU weiter. Das hätte unter anderem Folgen für deutsche Urlauber, Anleger und Studenten. Wichtige Fragen im Überblick: 

Ich will nach Großbritannien reisen. Was muss ich beachten?

Bei der Einreise ist bislang ein Personalausweis Pflicht, wie der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt. Um die Visumfreiheit im Falle eines harten Brexits aufrechtzuerhalten, hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Er sieht vor, dass Großbritannien Kurzaufenthalte von EU-Bürgern weiter visumfrei erlauben soll. Im Gegenzug würde dies für Aufenthalte von Briten in der EU gelten.

Der Bund der Versicherten rät bei Auslandsreisen grundsätzlich zu einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese zahlt im Krankheitsfall auch für den Rücktransport nach Deutschland. An dieser Empfehlung ändert sich durch einen harten Brexit nichts.

Und wenn ich mit dem Flugzeug reisen will?

Die EU-Kommission hat einen Notfallplan vorgelegt, wonach der Flugverkehr bei einem harten Brexit auf dem Niveau von 2018 aufrechterhalten werden soll, erläutert der DRV. Das heißt: Vor allem neue Flugverbindungen des Sommerflugplans 2019 würden ausfallen, erklärt der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt aus Hamburg. Auch zusätzliche Flüge auf einer bestehenden Strecke wären betroffen. Seiner Ansicht nach könnten davon Dutzende Flüge wöchentlich betroffen sein. "Das würde Zehntausende Passagiere treffen."

Auch gebuchte Veranstalterreisen über oder nach Großbritannien könnten laut DRV kurzfristig storniert werden, sollten sie bedingt durch den Brexit nicht mehr durchführbar sein. Alternativ wären bei diesem Szenario weiterhin Reisen nach England per Eurostar-Schnellzug oder mit dem eigenen Wagen möglich.

Wird Urlaub in Großbritannien bald günstiger für mich?

Ja, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Das Britische Pfund habe an Wert verloren - somit fallen im Urlaub geringere Nebenkosten an.

Wie sollte ich mich als Anleger verhalten?

Auch an den Börsen sorgt der Brexit für Unsicherheit. Anleger sollten laut den Verbraucherzentralen Geduld haben. Mit eiligen Entscheidungen liefen sie Gefahr, Geld zu verlieren. Kursschwankungen sollten sie also besser aussitzen, als hektisch Wertpapiere zu verkaufen. Die Aktienkurse kehrten nach derartigen Turbulenzen in der Regel wieder auf ein normales Niveau zurück. Wer sein Geld nicht dringend braucht, sollte geduldig bleiben.

Und wie ist es mit meiner Lebensversicherung?

Britische Lebensversicherer wollen Verträge von EU-Bürgern auf Tochtergesellschaften in Luxemburg und Irland übertragen. Für Betroffene aber kein Grund zur Panik, erklärt die Stiftung Warentest. Wichtigste Änderung: Die Verträge stehen nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieser Entschädigungsfonds springt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Einen vergleichbaren Schutz gibt es nach Angaben der Experten in Luxemburg und Irland nicht.

Kunden können Einwand erheben gegen die Übertragung. Oder sie führen den Vertrag einfach fort, wenn sie damit zufrieden sind und sich nicht an dem geänderten Insolvenzschutz stören. Wird der Vertrag jetzt fällig, können sie sich die Versicherungssumme auch auf einen Schlag auszahlen lassen, statt eine monatliche Rente zu beziehen.

Ich will ein Semester in Großbritannien studieren. Was jetzt?

Bislang ist Großbritannien Programmland von Erasmus+. Derzeit gibt es aber keine verbindlichen Aussagen über den Verbleib oder zum zukünftigen Status im Programm, wie die Bundesregierung erklärt. Bei einem ungeregelten Brexit könnte die Förderung bei einem Studienaufenthalt in Großbritannien entfallen, teilt die Nationale Agentur des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) mit. Die EU-Kommission will die Förderung aber zumindest bis zum Ende des laufendes Semesters nach dem Brexit-Datum vom 29. März sicherstellen.

Zahle ich für Handytelefonate in London bald wieder Roaminggebühren?

Das kann sein, erklärt das EVZ. Derzeit fallen solche Gebühren etwa bei einem Handytelefonat von London nach Deutschland nicht an, weil sie innerhalb der EU abgeschafft wurden. Nach dem Brexit entfalle diese Regelung - es sei denn, Großbritannien wird Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Was auch passieren kann, zeigen die Beispiele anderer Nicht-EU-Länder wie der Schweiz. Diese gruppieren manche Mobilfunkanbieter trotzdem freiwillig in den Euro-Tarif ein - manche aber auch nicht. Die Telekom beispielsweise hat bereits erklärt, Großbritannien auch nach einem Brexit vorerst weiter wie ein EU-Land behandeln zu wollen.