Plus Übernachtungsgäste

Karlsruhe billigt Bettensteuern - und ermöglicht eine Ausweitung

In etlichen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten.

17.05.2022 UPDATE: 17.05.2022 14:06 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Ein Doppelzimmer in einem Hotel. Das Bundesverfassungsgericht gibt am Dienstag bekannt, ob Städte von Übernachtungsgästen weiter eine Bettensteuer kassieren dürfen. Foto: Jan Woitas/dpa

Karlsruhe (dpa) - Übernachtungsgäste dürfen von Städten und Gemeinden auch künftig über eine sogenannte Bettensteuer zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar eine Ausweitung der Abgabe auf Geschäftsreisende für rechtlich möglich, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mitteilten. Damit blieben Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers aus Hamburg,

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