Was beim Einspruch gegen Bußgeld zu beachten ist
Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann dagegen vorgehen - muss sich aber an Fristen halten.
München (dpa) - Als Autofahrerin kennen Sie das: Plötzlich werden Sie erwischt von einem Blitzer auf der Straße. War das Tempo zu schnell, kann das schnell teuer werden. Wer meint, zu Unrecht bezichtigt worden zu sein, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt entsprechender Post Einspruch erheben, informiert der ADAC. Bei Vergehen bis 55 Euro droht ein Verwarnungsgeld. Die
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