Wann Mieter Schadenersatz zahlen müssen
Der Ärger ist programmiert: Beim Auszug des Mieters ist die Wand mit Dübellöchern übersät, und statt in neutralem Weiß strahlt sie nun in grellem Pink. Doch nicht immer sind die Fälle so klar. Vor allem Schönheitsreparaturen sorgen oft für Ärger. Worauf ist zu achten?

Von Katja Fischer
Berlin (dpa) - Wände tapezieren, Heizkörper lackieren, Türrahmen streichen - solche Schönheitsreparaturen dürfen Mieter grundsätzlich selbst erledigen. Ein Fachbetrieb ist nicht zwingend notwendig. Aber nicht jeder Mieter ist ein versierter Heimwerker. Was passiert, wenn die Tapete schief hängt, der Heizkörperlack Blasen bildet oder die Farbe nicht deckt? Kann der
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