Plus Mängel beim Renovieren

Wann Mieter Schadenersatz zahlen müssen

Der Ärger ist programmiert: Beim Auszug des Mieters ist die Wand mit Dübellöchern übersät, und statt in neutralem Weiß strahlt sie nun in grellem Pink. Doch nicht immer sind die Fälle so klar. Vor allem Schönheitsreparaturen sorgen oft für Ärger. Worauf ist zu achten?

01.07.2019 UPDATE: 01.07.2019 09:25 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Muss die Schönheitsreparatur ein Handwerker durchführen? Nein, das können Mieter auch selbst erledigen. Foto: dpa

Von Katja Fischer

Berlin (dpa) - Wände tapezieren, Heizkörper lackieren, Türrahmen streichen - solche Schönheitsreparaturen dürfen Mieter grundsätzlich selbst erledigen. Ein Fachbetrieb ist nicht zwingend notwendig. Aber nicht jeder Mieter ist ein versierter Heimwerker. Was passiert, wenn die Tapete schief hängt, der Heizkörperlack Blasen bildet oder die Farbe nicht deckt? Kann der

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