Plus Eingentumswohnung

Häufige Irrtümer von Wohnungseigentümern

Während der Hausbesitzer (fast) alles alleine entscheiden darf, muss der Wohnungseigentümer sich absprechen

23.04.2019 UPDATE: 23.04.2019 13:55 Uhr 4 Minuten, 8 Sekunden
Gehört der Balkon zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Antwort fällt vermutlich anders aus, als viele denken. Denn der Balkon gehört in der Regel allen Eigentümern. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Bonn/Berlin (dpa) - My home is my castle: Dieses englische Sprichwort kennen in Deutschland viele. Es bedeutet, dass ein Haus ein Ort der Zuflucht ist, ein sicherer Hort. Ein Grund, warum hierzulande viele eine Immobilie kaufen wollen.

Doch Immobilie ist nicht gleich Immobilie. "Es macht einen Unterschied, ob Sie ein Reihenhaus, eine Wohnung oder ein freistehendes Einfamilienhaus

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