Plus Eingentumswohnung

Häufige Irrtümer von Wohnungseigentümern

Während der Hausbesitzer (fast) alles alleine entscheiden darf, muss der Wohnungseigentümer sich absprechen

23.04.2019 UPDATE: 23.04.2019 13:55 Uhr 4 Minuten, 8 Sekunden
Gehört der Balkon zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Antwort fällt vermutlich anders aus, als viele denken. Denn der Balkon gehört in der Regel allen Eigentümern. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Bonn/Berlin (dpa) - My home is my castle: Dieses englische Sprichwort kennen in Deutschland viele. Es bedeutet, dass ein Haus ein Ort der Zuflucht ist, ein sicherer Hort. Ein Grund, warum