Wintergarten außerhalb der Baugrenzen verboten
Ein Bebauungsplan schreibt vor, wie gebaut werden darf. Davon kann es manchmal Ausnahmen geben. Doch ein Gericht entschied: Bei einem Wintergarten müssen sich Eigentümer an den Plan halten.

Wer einen hat, kann sich freuen. Ein Wintergarten ist aber ein Teil des Hauptgebäudes und darf daher nicht außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angebaut werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Ein Wintergarten darf nicht außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angebaut werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az.: 6 K 2971/21) weist das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.
Im konkreten Fall wollte ein Grundstückseigentümer einen Wintergarten an ein Einfamilienhaus anbauen - allerdings
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