Plus Vorausschauend umbauen?

Finanzamt erkennt Aufwand nicht an

Im Alter oder mit einer schweren Krankheit kann der Alltag eines Menschen deutlich beschwerlicher werden. Wird ein Wohnungsumbau notwendig, erkennt das Finanzamt die Kosten an - aber nicht immer.

20.03.2024 UPDATE: 21.03.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Wer etwa das Bad altersgerecht umbauen möchte, kann die Kosten dafür unter Umständen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt will allerdings Nachweise, dass eine Maßnahme erforderlich war. Foto: Alexander Ludwig/dpa-tmn​

Berlin/Nürnberg (dpa/tmn) - Wer aufgrund einer Krankheit zum Beispiel auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann die Kosten für den erforderlichen Wohnungsumbau steuerlich geltend machen. Für die Absetzbarkeit der Kosten gelten allerdings strenge Voraussetzungen. Zum Beispiel will das Finanzamt Nachweise dafür sehen, dass die Maßnahme notwendig ist. Was der Fiskus nie anerkennt: vorausschauende

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