Finanzamt erkennt Aufwand nicht an
Im Alter oder mit einer schweren Krankheit kann der Alltag eines Menschen deutlich beschwerlicher werden. Wird ein Wohnungsumbau notwendig, erkennt das Finanzamt die Kosten an - aber nicht immer.
Berlin/Nürnberg (dpa/tmn) - Wer aufgrund einer Krankheit zum Beispiel auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann die Kosten für den erforderlichen Wohnungsumbau steuerlich geltend machen. Für die Absetzbarkeit der Kosten gelten allerdings strenge Voraussetzungen. Zum Beispiel will das Finanzamt Nachweise dafür sehen, dass die Maßnahme notwendig ist. Was der Fiskus nie anerkennt: vorausschauende
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