So bleiben die Einnahmen steuerfrei
Strom vom Dach: Das ist mit Photovoltaikanlagen möglich. Doch wann müssen Hausbesitzer eigentlich Steuern für Einnahmen aus dem Verkauf ihres Solarstroms zahlen?
Berlin/Neustadt (dpa/tmn) - Mit Photovoltaikanlagen - beispielsweise auf dem Dach - können Hausbesitzer Strom aus Sonnenenergie produzieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind von der Einkommensteuer befreit - wenn die Nennleistung der installierten Anlage bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt (Peak) nicht übersteigt.
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