Plus Photovoltaikanlagen

So bleiben die Einnahmen steuerfrei

Strom vom Dach: Das ist mit Photovoltaikanlagen möglich. Doch wann müssen Hausbesitzer eigentlich Steuern für Einnahmen aus dem Verkauf ihres Solarstroms zahlen?

25.09.2023 UPDATE: 25.09.2023 14:50 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Kleine Balkonsolaranlagen werden in vielen Bundesländern gefördert. Foto: Philipp Schulze/dpa-tmn​

Berlin/Neustadt (dpa/tmn) - Mit Photovoltaikanlagen - beispielsweise auf dem Dach - können Hausbesitzer Strom aus Sonnenenergie produzieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind von der Einkommensteuer befreit - wenn die Nennleistung der installierten Anlage bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt (Peak) nicht übersteigt.

Balkonkraftwerke

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