Nicht nur wegen Corona: Der internationale Impfausweis ist schon heute ein wichtiges Reisedokument. Foto: Sophia Kembowski/dpa
Von Constanze Werry
Gerade wenn man ihn braucht, ist er verschwunden. Was tun, wenn der Impfausweis unauffindbar ist?
Was steht eigentlich im Impfpass? Laut § 22 des Infektionsschutzgesetzes gilt der Impfausweis als ein wichtiges, internationales Dokument. Im Impfpass wird jede einzelne Impfung vermerkt, die man im Laufe seines Lebens erhalten hat. In der Regel wird der Ausweis im Rahmen der ersten Impfung im Säuglingsalter ausgestellt und er ist ein Leben lang gültig. Außerdem wird vermerkt, welche Impfungen noch benötigt werden.
Impfärzte sind verpflichtet, Schutzimpfungen im Impfausweis einzutragen. Liegt kein Impfausweis vor, sei laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Impfbescheinigung auszustellen. Dokumentiert werden im Impfausweis normalerweise Impfstoff, Chargen-Nummer, Impfdatum und Krankheit, gegen die geimpft wurde. Außerdem enthält der Ausweis Stempel und Unterschrift des Impfarztes.
Was tun, wenn der Impfpass weg ist?Ist der Impfausweis verloren gegangen, sollte man in einem ersten Schritt versuchen, die bereits erhaltenen Impfungen aus den vergangenen zehn Jahren zu ermitteln. Dazu sollte man die entsprechenden Angaben bei den jeweiligen Ärzten erfragen. Anschließend bekommt man laut der Aktion "Impfen-Info" der BZgA bei seinem Arzt kostenlos einen neuen Impfpass.
Wie geht es weiter, wenn keine Informationen über zurückliegende Impfungen aufzutreiben sind? Sind keine entsprechenden Unterlagen mehr auffindbar, erhält man in der Regel einen neuen, leeren Impfausweis. Bei Impfungen, die nicht nachgewiesen werden können, gilt man als ungeimpft. Dann sollte laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) mit der Immunisierung von vorne begonnen werden.
Theoretisch erlauben Bluttests Rückschlüsse auf den Impfschutz. Dabei wird der sogenannte Titer bestimmt – ein Maß für Immunität. Dafür wird die Konzentration von Antikörpern gegen einen bestimmten Erreger im Blut gemessen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) seien entsprechende Untersuchungen aber nur in Ausnahmefällen angezeigt.
Die Stiko habe Abwägungen getroffen, wie das RKI erläutert. Eine mögliche "Überimpfung" könne auch mit einem gegebenenfalls etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden, um einen zuverlässigen Impfschutz für Personen ohne Impfdokumentation zu gewährleisten.
Was ist, wenn ich eine Impfung versäumt habe?Wichtig zu wissen: Ein sicherer Impfschutz besteht erst, wenn die Grundimmunisierung vollständig ist und Auffrischimpfungen erfolgen. Die Stiko empfiehlt daher, versäumte Impfungen so schnell wie möglich nachzuholen. Dabei gäbe es meist keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. In der Regel müsse auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung die Impfserie nicht neu begonnen werden, wie das RKI erläutert. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung könne zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Bei den von Biontech/Pfizer und Moderna in der EU zugelassenen mRNA-Impfstoffen rät die Stiko in einer am Freitag aktualisierten Impfempfehlung, dass die Gabe der zweiten Impfdosis innerhalb eines durch Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes von 42 Tagen erfolgen sollte. Es sei unsicher, ob man durch eine Verschiebung der zweiten Impfstoffdosis auf einen späteren Zeitpunkt tatsächlich mehr schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindere als durch eine zeitnahe zweite Impfung der Hochrisikogruppen, welche zu einem nahezu vollständigen Schutz vor Erkrankung führt.