Vorbereitet für den Ernstfall: Der Organspendeausweis schafft Ärzten und Angehörigen Klarheit. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Köln (dpa) - Organspenden sind überlebenswichtig. Und doch gibt es in Deutschland zu wenige von ihnen - die Tendenz ist sogar sinkend. Deshalb soll der Bundestag am Donnerstag (16. Januar) über eine Neuregelung der Spende entscheiden. Bis diese in Kraft treten würde, gelten folgende Regeln:
- Der Ausweis: Wer Organspender sein will, braucht den Organspendeausweis. Diesen gibt es in Apotheken und Arztpraxen, über das Infotelefon Organspende oder im Netz, unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA). Die Entscheidung für oder gegen eine Spende wird nirgendwo registriert. Wer seine Meinung ändert, muss nur den Ausweis vernichten.
- Die Spender: Organe spenden kann im Prinzip jeder, eine Altersgrenze gibt es nicht. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden Eltern für ihre Kinder. Ausschlussgründe sind ansonsten nur einige wenige Infektionen und Erkrankungen. Hinweise auf chronische Krankheiten sollten Organspender auf dem Ausweis bei "Anmerkungen" eintragen.
- Die Angehörigen: Gibt es keine eindeutig und rechtssicher dokumentierte Entscheidung eines potenziellen Organspenders, müssen die Angehörigen entscheiden. Auch deshalb ist ein Ausweis sinnvoll. Der Ausweis lässt sich übrigens auch dazu nutzen, einer Spende ausdrücklich zu widersprechen.
- Die Patientenverfügung: Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende lässt sich auch in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig dabei: Die Formulierung darf dem Ausweis nicht widersprechen. Und die Verfügung muss so gestaltet sein, dass die Organentnahme möglich ist - das macht in der Praxis oft Probleme. Vorlagen für rechtssichere Formulierungen gibt es zum Beispiel bei der BzGA.