Wunsch nach bestimmtem Operateur vor OP eindeutig festlegen
Legt der Patient er das nicht in einer OP-Einverständnis-erklärungen ausdrücklich fest, hat er keine Aussicht auf Schadenersatz, wenn er von jemand anders operiert wird.
Hamm (dpa/tmn) - Ein Patient muss vor einer Operation eindeutig erklären, dass er von einem bestimmten Arzt operiert werden will. Legt er das nicht in einem Wahlleistungsvertrag oder in seinen OP-Einverständniserklärungen ausdrücklich fest, hat er keine Aussicht auf Schadenersatz, wenn er von jemand anders operiert wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, auf das