Arzt muss auch im Notfall über private Abrechnung informieren
Der Arzt verletze das Vertrauensverhältnis zum Patienten, wenn er ihn ohne dessen Wunsch auf Privatkosten behandele.

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Saarbrücken (dpa) Geht ein Patient wegen akuter Beschwerden zum Notdienst, darf der Mediziner seine Leistung nicht ohne vorherige Rücksprache privatärztlich abrechnen. Das geht aus einem Urteil



