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Arzt muss auch im Notfall über private Abrechnung informieren

Der Arzt verletze das Vertrauensverhältnis zum Patienten, wenn er ihn ohne dessen Wunsch auf Privatkosten behandele.

26.10.2015 UPDATE: 26.10.2015 15:06 Uhr 38 Sekunden

Foto: dpa

Saarbrücken (dpa)  Geht ein Patient wegen akuter Beschwerden zum Notdienst, darf der Mediziner seine Leistung nicht ohne vorherige Rücksprache privatärztlich abrechnen. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Saarland (Az.: LV9/13) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im konkreten Fall ging ein gesetzlich

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