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Arzt muss auch im Notfall über private Abrechnung informieren

Der Arzt verletze das Vertrauensverhältnis zum Patienten, wenn er ihn ohne dessen Wunsch auf Privatkosten behandele.

26.10.2015 UPDATE: 26.10.2015 15:06 Uhr 38 Sekunden

Foto: dpa

Saarbrücken (dpa)  Geht ein Patient wegen akuter Beschwerden zum Notdienst, darf der Mediziner seine Leistung nicht ohne vorherige Rücksprache privatärztlich abrechnen. Das geht aus einem Urteil