Eigenmächtiges Ausräumen der Wohnung verboten
Wenn sich Eheleute trennen, zieht meist einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus. Dabei schon mal auf eigene Faust einen Umzugswagen vollzumachen, ist keine gute Idee.
Schleswig (dpa/tmn) - Nach der Trennung und Scheidung einfach Teile der gemeinsamen Wohnung ausräumen und mitnehmen? Das geht nicht. Ex-Partner müssen sich grundsätzlich über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen, stellt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klar. Wer sich nicht daran hält, riskiert, sogar mit Schadenersatz belegt zu werden.
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