Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Manch einer begibt sich für seinen letzten Weg in ein Hospiz. Dann ist nicht immer klar, welches Nachlassgericht nach dem Tod zuständig ist.

Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort eines Verstorbenen ist dessen Mietwohnung, nicht ein Hospiz. So hat es ein Gericht entschieden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Braunschweig/Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Mensch stirbt, ist dessen Nachlass abzuwickeln. Dafür zuständig sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Doch wo ist dieser, wenn jemand in einem Hospiz verstirbt?
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte genau diese Frage zu klären (Az.: 9 W 3/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
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