Wenn es mal nicht geht
Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige - Das Wichtigste im Überblick

RNZ. Mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Mit der Verhinderungspflege stellt der Gesetzgeber deshalb sicher, dass auch pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können. Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland beantworteten dazu bei einer Telefonaktion Leserfragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier zum Nachlesen:
Muss ich einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, bevor ich sie in Anspruch nehme? Nein. Verhinderungspflege muss oftmals ohne großen Vorlauf organisiert werden. Deshalb kann die Kostenerstattung nachträglich bei der Pflegekasse geltend gemacht werden – und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Übrigens wird der Antrag durch die zu pflegende Person oder einen Bevollmächtigten gestellt – und nicht durch die Person, die verhindert ist.
Sind besondere Qualifikationen erforderlich, um Verhinderungspflege durchzuführen? Nein, wichtig ist nur, dass die Pflege sichergestellt ist.
Für wie viele Tage kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Verhinderungspflege gibt es für sechs Wochen, also 42 Tage im Jahr. Findet die Verhinderungspflege stundenweise statt, entfällt diese Begrenzung. Eine stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. Das maximale Budget von jährlich 1612 Euro für Verhinderungspflege bleibt jedoch bestehen.
Wie weise ich der Pflegekasse nach, welche Kosten für die Verhinderungspflege entstanden sind? Gibt es dafür Formulare? Ja, diese kann man von der Pflegekasse erhalten oder auf deren Internetseite finden. Mann kann sich aber auch Quittungen für Barzahlungen unterschreiben lassen oder Überweisungsbelege einreichen. Wenn pflegende Angehörige die Kosten nicht verauslagen können, können sie eine schriftliche Vereinbarung mit ihrer Ersatzpflegeperson einreichen, aus der hervorgeht, wie viel Geld diese bekommt. Man kann die Pflegekasse auch bitten, direkt an die Ersatzpflegeperson zu zahlen.
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Gibt es so etwas wie einen Stundenlohn für die Verhinderungspflege? Nein, wie viel der Person gezahlt wird, die die Verhinderungspflege übernimmt, unterliegt keinerlei Vorgaben. Wichtig ist nur, dass Zahlungen quittiert oder dokumentiert werden, um sie später bei der Pflegekasse geltend machen zu können.
Warum habe ich für Verhinderungspflege durch meine Nachbarin mehr Geld zur Verfügung als für Verhinderungspflege durch meine Tochter? Wer mit der Ersatzpflegeperson bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist – wie in diesem Fall mit der Tochter – oder im selben Haushalt lebt, bekommt nur Verhinderungspflegegeld. Der jährliche Betrag dafür errechnet sich aus dem monatlichen Pflegegeld multipliziert mit 1,5. Bei entsprechendem Nachweis werden zudem Aufwendungen wie Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet. Bei nicht nahestehenden Ersatzpflegepersonen, also etwa der Nachbarin, gibt es im Jahr 1612 Euro, die noch einmal um 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden können. Deshalb gibt es für die Tochter den Höchstbetrag von 2418 Euro nur, wenn die Aufwendungen entsprechend hoch ausfallen, während der Nachbarin allein für die Pflege 2418 Euro im Jahr gegeben werden können.
Und wie hoch ist das Verhinderungspflegegeld in den einzelnen Pflegegraden? In Pflegegrad 2 sind es 474 Euro im Jahr, in Pflegegrad 3 sind es 817,50 Euro, 1 092 Euro in Pflegegrad 4 und 1351,50 Euro in Pflegegrad 5.
Worauf muss ich achten, wenn ich Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen will? Darauf, dass man im Ernstfall noch Mittel für eine Kurzzeitpflege abrufen kann. Deshalb kann man mit dem Antrag auf Kostenerstattung bis zum Jahresende warten. Dann weiß man, ob man noch Budget aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung hat und in welcher Höhe.
Mein Mann wird hauptsächlich durch mich gepflegt, ergänzt durch einen Pflegedienst, der zweimal pro Woche kommt. Wie ist hier die Verhinderungspflege geregelt? Dann kann eine Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege einspringen. Die Kostenerstattung dafür ist unabhängig von der Pflegesachleistung, in deren Rahmen die Pflegekasse den Pflegedienst bezahlt.