Mängel sofort dokumentieren und reklamieren
Kunden können dabei dieselbe Qualität erwarten wie sonst auch.

Düsseldorf (dpa) - Viele Menschen nutzen derzeit Lieferdienste von Restaurants oder Supermärkten. Dabei haben sie die gleichen Rechte wie vor der Corona-Krise: Sind geliefertes Gemüse und Salate beim Auspacken schon schlapp oder riecht das gebrachte Essen nicht appetitlich, können Kunden das reklamieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Mangelhaftes Essen