Plus Zahlung offen

Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren.

12.05.2020 UPDATE: 12.05.2020 10:53 Uhr 53 Sekunden
Wer in einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Recht Kritik an der Personalabteilung äußert, kann deswegen nicht einfach gekündigt werden. Foto: Christin Klose/dpa

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn