Plus Zahlung offen

Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren.

12.05.2020 UPDATE: 12.05.2020 10:53 Uhr 53 Sekunden
Wer in einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Recht Kritik an der Personalabteilung äußert, kann deswegen nicht einfach gekündigt werden. Foto: Christin Klose/dpa

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde massive Vorwürfe enthält. Das entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19), informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins

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