Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung
Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren.

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn



