Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung
Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren.
Düsseldorf/Berlin (dpa) - Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde massive Vorwürfe enthält. Das entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19), informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins
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