Plus Urteil

Kündigung vor die Nase halten genügt nicht

Dass eine Kündigung korrekt zugestellt wurde, muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen.

30.10.2019 UPDATE: 30.10.2019 14:22 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie korrekt zugestellt wurde. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Mainz/Berlin (dpa) - Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt zugestellt wurde. Im Zweifel muss der Arbeitgeber das beweisen können. Einem Arbeitnehmer die Kündigung "unter die Nase zu halten", ist dafür nicht zwingend ausreichend. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor (Az.: 8 Sa 251/18). Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen

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