Sturz auf dem Arbeitsweg - Wann die Unfallversicherung einspringt
Wer einen Unfall auf dem Arbeitsweg hat, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei gibt es aber einige Ausnahmen. Und auch bei der Mittagspause oder dem Toilettenbesuch muss sich der Arbeitnehmer fragen: Bin ich noch versichert?

Arm gebrochen? Wenn das auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert, greift der gesetzliche Unfallschutz. Foto: dpa
Von Benedikt Frank
Nürnberg (dpa) - Mal schnell vor der Arbeit mit dem Auto zum Bäcker, die Augen sind noch müde und das Stoppschild übersehen - schon ist ein Unfall passiert. Weil der Zusammenstoß ja auf dem Arbeitsweg passiert ist, übernimmt die Kosten die gesetzliche Unfallversicherung, so die gängige Meinung. Allerdings gilt: "Gemäß Sozialgesetzbuch ist der Arbeitsweg die direkte
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+