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Jeder bringt was mit - Das Prinzip "Bring your own Device" im Job

Viele Berufstätige arbeiten lieber mit eigenen, besseren Geräten. Allerdings lauern dabei zahlreiche rechtliche Fallstricke.

30.01.2017 UPDATE: 30.01.2017 14:02 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden

Den privaten Laptop für die Arbeit nutzen? Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichten, das zu machen. Foto: dpa

Berlin/Augsburg. (dpa)  Die Abkürzung "BYOB" findet sich in der Regel auf Partyeinladungen. Die vier Buchstaben stehen für "Bring Your Own Bottle" ("Bring deine eigene Flasche mit"). Das gleiche