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Beschäftigte dürfen Betriebsrat zum Personalgespräch hinzuziehen

Lädt der Chef zum Personalgespräch, müssen Arbeitnehmer sich der Situation nicht ganz alleine stellen.

12.08.2014 UPDATE: 12.08.2014 06:55 Uhr 31 Sekunden
Foto: dpa
Berlin (dpa) So können sie beispielsweise als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen, erklärt Alexander Bredereck. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keinen Anspruch haben sie dagegen darauf, einen Dritten wie zum Beispiel einen Arbeitsrechtsanwalt hinzuzuholen.

Während des Gesprächs dürfen sich Arbeitnehmer Notizen machen. Heimlich mitschneiden sollten sie das Ganze aber nicht. Denn

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