Minijobs ab Januar 2021 an erhöhten Mindestlohn anpassen
Weil sich der Mindestlohn nun ändert, sollten Minijobber erneut rechnen.

Berlin (dpa) - Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel in Privathaushalten als Gärtner oder Haushaltshilfe tätig sind. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler.
Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den
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