Plus Wichtige arbeitsrechtliche Fakten

Durchblick im Minijob

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

25.04.2024 UPDATE: 25.04.2024 12:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Urlaub, Kündigungsschutz und Mindestlohn: Das Arbeitsrecht gilt für Minijobber genauso wie für Vollzeitbeschäftigte. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa​

Bochum (dpa/tmn) - Geradezu jeder hatte schon mal einen Job auf - früher noch - 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Auch wenn es beim ersten Hören nicht so klingt, werden Minijobber genauso behandelt wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs. Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen

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