Plus Was jetzt?

Arbeitgeber trödelt bei Urlaubsanträgen

Wer gut organisiert ist, weiß oft schon Monate im Voraus, wann er Jahresurlaub nehmen möchte. Aber buchen, ohne dass der Arbeitgeber final entschieden hat? Zu riskant. Gibt es festgelegte Fristen?

02.04.2024 UPDATE: 02.04.2024 16:00 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Beschäftigte sollten Urlaubsanträge so stellen, dass Antragstellung und Zeitpunkt nachweisbar sind. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Saarbrücken (dpa/tmn) - Man hat sich mit Freunden, Familie und Kollegen abgesprochen, das Urlaubsziel ist ausgesucht, der Urlaubsantrag eingereicht. Jetzt müsste nur noch der Arbeitgeber noch sein Go geben, damit man endlich buchen kann. Aber wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen, um über einen Urlaubswunsch zu entscheiden?

Für die Urlaubsgenehmigung oder -ablehnung müsse der

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+