Plus Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer-Sparzulage - Einkommensgrenze steigt 2024 an

Vom Staat etwas zum Vermögensaufbau dazubekommen? Für Geringverdiener ist das möglich - mit der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage. Ab dem kommenden Jahr profitieren davon mehr Menschen.

06.12.2023 UPDATE: 06.12.2023 09:05 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
b dem kommenden Jahr können mehr Menschen von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren. Denn um sie zu bekommen, dürfen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab dem kommenden Jahr deutlich besser verdienen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Bis zu 122 Euro pro Jahr: So viel schießt der Staat Sparerinnen und Sparern mit geringem Einkommen zu ihren Sparprodukten maximal zu.

Voraussetzung ist, dass das Geld in ein Produkt für vermögenswirksame Leistungen oder einen Bausparvertrag fließt. Was jetzt neu ist: Mehr Menschen können vom Zuschuss profitieren. Denn die Verdienstgrenzen werden 2024

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